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Ihre Rechte, wenn der Handwerker Privatperson ist

Diese Leistung erbringt eine Privatperson

Ein Teil der Anbieter auf Werkla ist nicht gewerblich tätig. Im Profil und in der Visitenkarte kennzeichnen wir sie als „Privatperson“.

Ist der Anbieter kein Unternehmer, gelten die besonderen Verbraucherschutzregeln nicht — insbesondere haben Sie kein gesetzliches Widerrufsrecht. Rechtlos sind Sie trotzdem nicht: Auch mit einer Privatperson schließen Sie einen Werkvertrag nach dem BGB (§§ 631 ff. BGB).

Diese Informationen sind ein allgemeiner Überblick und keine Rechtsberatung. Im Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.

Was das in der Praxis heißt

  • Vertrag. Auch eine mündliche Absprache ist ein Vertrag. Ihren Inhalt zu beweisen ist aber schwierig. Halten Sie Umfang, Preis und Termin deshalb schriftlich fest — zumindest im Chat auf Werkla.
  • Mängel. Die Mängelrechte des Werkvertragsrechts (§ 634 BGB) gelten auch hier: Nacherfüllung, ggf. Selbstvornahme, Rücktritt oder Minderung, Schadensersatz. Auch die Verjährung nach § 634a BGB gilt — grundsätzlich 2 Jahre ab Abnahme.
  • Kein Widerruf. Das 14-tägige Widerrufsrecht gibt es nur bei Verträgen mit Unternehmern.
  • Streit. Verbraucherschlichtungsstellen sind für Streit mit Privatpersonen in der Regel nicht zuständig. Bleibt eine Einigung aus, entscheidet im Zweifel ein Gericht.

Rechnung und Steuer

Eine Privatperson stellt meist keine Rechnung mit Umsatzsteuer aus. Ohne ordentliche Rechnung und Überweisung können Sie die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (§ 35a EStG) nicht nutzen. Wer regelmäßig gegen Bezahlung Handwerksleistungen anbietet, muss in aller Regel ein Gewerbe anmelden. Arbeit „ohne Rechnung“ ist riskant: Liegt Schwarzarbeit vor, ist der Vertrag nach der Rechtsprechung unwirksam — Sie haben dann keine Mängelansprüche.

Wer wofür verantwortlich ist

  • Werkla — für den Dienst (Anfragen, Chat, Profile), wie in den Nutzungsbedingungen beschrieben. Wir sind nicht Vertragspartner Ihrer Absprache mit dem Handwerker.
  • Der Handwerker — für die Arbeit, die er zugesagt hat.

Unsere Tipps

  • Notieren Sie vor Arbeitsbeginn vollständigen Namen und Anschrift des Handwerkers — das brauchen Sie für eine schriftliche Vereinbarung und im Streitfall.
  • Zahlen Sie in Etappen nach Arbeitsfortschritt und lassen Sie sich jede Zahlung quittieren.
  • Alles Wichtige gehört in den Chat auf Werkla: Im Streitfall können wir den Verlauf ansehen und helfen.

Hat sich ein Handwerker unseriös verhalten, melden Sie es uns über „Problem mit Handwerker“ in der Anfrage — wir prüfen das Konto und schränken es bei Bedarf ein.

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