So bezahlen Sie Handwerker sicher
Werkla bringt Kunden und Handwerker zusammen, ist aber nicht Vertragspartei und wickelt die Bezahlung der Arbeit nicht ab. Sie bezahlen direkt beim Handwerker — halten Sie sich deshalb an ein paar einfache Regeln.
Vor Beginn der Arbeit
- Preis und Umfang schriftlich festhalten — zum Beispiel im Chat der Anfrage oder in einem Angebot: was zur Arbeit gehört, was Sie selbst stellen (Material, Zugang), bis wann es fertig sein soll.
- Bei größeren Arbeiten einen schriftlichen Vertrag schließen. Ein einfacher Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) reicht: Vertragsparteien, Leistung, Termine, Preis, Zahlungsweise, gegebenenfalls Garantie. Beim Abschleifen eines ganzen Parketts, beim Beschichten einer Badewanne oder bei der Restaurierung wertvoller Möbel lohnt sich das immer.
- Keine großen Vorkassen. Ist eine Anzahlung nötig (etwa für Material), halten Sie sie klein und lassen Sie sich die Zahlung quittieren.
Während und nach der Arbeit
- Bezahlen nach Abnahme. Prüfen Sie das Ergebnis, bevor Sie zahlen: Ist der Kratzer weg, hält die Beschichtung, passt die Farbe? Bei Bedarf halten Sie die Abnahme kurz schriftlich fest.
- Bei größeren Aufträgen in Abschlägen bezahlen — nach Baufortschritt, nicht alles im Voraus.
- Lassen Sie sich eine Rechnung geben. Darauf sollten Arbeitskosten und Material getrennt ausgewiesen sein.
- Überweisen statt bar zahlen. Das ist Ihr Nachweis — und Ihr Steuervorteil.
Steuervorteil nach § 35a EStG
Für Handwerkerleistungen in Ihrem Haushalt können Sie 20 % der Arbeitskosten von der Steuer abziehen, höchstens 1.200 € im Jahr. Voraussetzung: eine Rechnung und die Bezahlung per Überweisung auf das Konto des Handwerkers. Bar bezahlte Rechnungen werden nicht anerkannt. Was in Ihrem Fall gilt, klären Sie im Zweifel mit Ihrer Steuerberatung.
Arbeit ohne Rechnung („schwarz“) ist verboten und kann Sie im Streitfall Ihre Mängelrechte kosten.
Gewährleistung und Garantie
Arbeitet ein Handwerker als Unternehmer, haben Sie bei Mängeln die gesetzlichen Rechte (§ 634 BGB). Verspricht er darüber hinaus eine Garantie, lassen Sie sich diese schriftlich geben: wie lange sie gilt und was sie abdeckt. Mehr dazu im Artikel „Ihre Rechte, wenn der Handwerker Unternehmer ist“.
Wann Sie aufhören sollten
- Sie sollen alles vor Beginn der Arbeit bezahlen.
- Sie sollen ohne Erklärung „auf das Konto eines Freundes“ oder eines Familienmitglieds überweisen.
- Schriftliche Absprachen oder eine Rechnung werden abgelehnt.
- Ihr Gegenüber nennt keinen vollständigen Namen und keine Anschrift, wenn Sie danach für Vertrag oder Rechnung fragen.