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Brauche ich ein Gewerbe?

Auf Werkla können Sie sich als Gewerbetreibender, als Betrieb oder als Privatperson registrieren. Für Sie und für Ihre Kunden macht das aber einen Unterschied.

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Was in Ihrem Fall gilt, klären Sie bitte mit Gewerbeamt, Handwerkskammer, Finanzamt oder einer Steuerberaterin bzw. einem Steuerberater.

Wann ein Gewerbe nötig ist

Wer regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht Handwerksleistungen anbietet, braucht in Deutschland in der Regel eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt seiner Stadt oder Gemeinde. Für zulassungspflichtige Handwerke (Anlage A der Handwerksordnung) ist zusätzlich die Eintragung in die Handwerksrolle nötig. Ob Ihr Handwerk dazugehört, erfahren Sie bei Ihrer Handwerkskammer.

Wer Leistungen regelmäßig gegen Bezahlung erbringt, ohne die nötigen Anmeldungen vorzunehmen, kann gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verstoßen. Die Verantwortung dafür liegt bei Ihnen.

Privatperson

Sie können auf Anfragen reagieren und Aufträge übernehmen. Im Profil und in Ihrer Visitenkarte sehen Kunden die Kennzeichnung „Privatperson“. Das ist für sie wichtig: Besondere Verbraucherrechte, etwa das Widerrufsrecht, gelten nur bei Verträgen mit Unternehmern. Bei einer Privatperson gelten die allgemeinen Regeln des BGB. Darauf weisen wir Kunden offen hin.

Gewerbetreibend oder Betrieb

Haben Sie ein Gewerbe angemeldet oder führen Sie einen Betrieb, geben Sie das im Profil an: „Profil“ → „Unternehmensdaten“ → Firmenname und Anschrift. Danach zeigen wir in Ihrem Profil die Kennzeichnung „Gewerbetreibend“. Ihre Angaben müssen stimmen — wir können dafür einen Nachweis anfordern, etwa die Gewerbeanmeldung.

Vorteile:

  • Kunden vertrauen Handwerkern mit klarem Unternehmerstatus eher;
  • Sie können ordentliche Rechnungen stellen — viele Kunden brauchen sie, etwa für die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (§ 35a EStG, nur mit Rechnung und Zahlung per Überweisung), und für Firmenkunden ist eine Rechnung meist Voraussetzung;
  • künftig: Rechnungen über Guthaben-Aufladungen auf Ihre Firma.

Steuern

Werkla behält keine Steuern von Ihren Einnahmen ein — für Buchführung und Steuern sind Sie selbst verantwortlich. Ob für Sie zum Beispiel die Kleinunternehmerregelung infrage kommt, klären Sie mit dem Finanzamt oder Ihrer Steuerberatung. Das Geld für Ihre Arbeit bekommen Sie direkt vom Kunden.

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